Forstbetriebsgemeinschaf Kleines Wiesental - FBG-Kandern

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Rechtsform und Aufgaben
Die FBG Kleines Wiesental wurde 1972 gegründet. Sie wird in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins (w. V.) geführt und ist seit 1974 durch die Forstdirektion Freiburg gemäß Bundeswaldgesetz anerkannt.

Sie ist ein freiwilliger Zusammenschluss kommunaler und privater Waldbesitzer im Kleinen Wiesental, im Raum Schopfheim und auf dem Dinkelberg. Ende 2020 hatte die FBG knapp 2.000 private und kommunale Mitgliedermit etwa 9.500 ha Mitgliedsfläche.

Die Mitglieder in den Revieren 25 (Tegernau) und 26 (Neuenweg) werden seit dem 1.1.2020 über die FBG Todtnau betreut. Somit entspricht die Gebietskulisse der beiden FBGen Dreiländereck und Kleines Wiesental einerseits der des Forstbezirks Kandern und die FBG Todtnau deckt andererseits das Gebiet des Forstbezirks Todtnau ab. Immer wieder kam es im Lauf der letzten fünf Jahrzehnte durch Gebiets- und Zuständigkeitsänderungen bei der Forstverwaltung auch zu Änderungen im Zuschnitt des Zuständigkeitsgebietes der Forstbetriebsgemeinschaften.

Mit der Flächengröße von über 9.000 ha überschritt die FBG die seinerzeit im Rahmen der Verpflichtungserklärung des Landes Baden-Württemberg vom Kartellamt auf 8.000 ha festgesetzte Fläche der maximalen Betreuungsfläche für Nicht-Staatswald, die durch die staatliche Forstverwaltung beim Holzverkauf mitbetreut werden kann. Daher war seit 2008 eine eigenständige Geschäftsführung notwendig. Vorher wurde die Geschäftsführung durch den Forstamtsleiter mit besorgt.

2022 kann die FBG Kleines Wiesental bereits auf 50 Jahre ihres Bestehens zurückblicken. Über 1,9 Mio. Festmeter Holz wurden während dieser Zeit vermarktet. Allein seit der Einführung des Warenwirtschaftssystems im Jahr 2006 wurde Holz für über 57 Mio. Euro verkauft.

Finanzierung
Der Personal- und sonstige Kostenaufwand der FBG wird über die Leistungsentgelte bestritten. Außerdem gibt es Fördermittel für die Zusammenfassung des Holzangebotes, also die Tatsache, dass Kleinmengen aus dem Privatwald überhaupt erst durch eine Mengenbündelung marktfähig (verkaufbar) werden. Die Mitgliedschaft selbst ist beitragsfrei.

Um die Vermarktungskosten je Festmeter niedrig zu halten, ist das Solidaritätsprinzip der Grundpfeiler der Gemeinschaft: je mehr Holz von den Mitgliedern über die FBG vermarktet wird, desto geringer fallen die Kosten je Festmeter aus. Für eine bessere Erlössituation können die Mitglieder auch insofern selbst beitragen, indem sie die Anwendung von Kleinmengenabschlägen durch geeignete Poltergrößen (in der Regel eine mindestens eine halbe Fuhre = 15 Festmeter) vermeiden. Einzelstämme oder Kleinstmengen werden auf Grund der begrenzten Frachtkapazität und der hohen Logistikkosten (Lkw-Stunde derzeit bis zu 150 €) zunehmend unvermarktbar.

Falls ein Überschuss aus der jährlichen Geschäftstätigkeit erwirtschaftet wird, entscheidet die Vertreterversammlung über dessen Verwendung. In der Regel wird ein Teil für einen freiwilligen Beitrag der Waldbesitzer zur Wegeunterhaltung verwendet.

Der Geschäftsumfang ist stark vom Holzmarkt und dem Anfall von Zwangsnutzungen (Sturm- u. Käferholz) abhängig.
Er liegt in der Regel um 50.000 bis 55.000 Festmeter mit einem Umsatzvolumen von 2 bis 4 Mio. Euro.
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
der Vorstand
bestehend aus dem Vorsitzenden (Clemens Rüttnauer) als Vertreter des Privatwaldes, dem Stellvertreter (Jürgen Multner, Bgm. Maulburg) als Vertreter des Kommunalwaldes sowie dem Geschäftsführer (Dr. Michael Meyer-Heisig)

• die Mitgliederversammlung
Tritt nur bei Bedarf oder auf schriftl. Verlangen von mind. 50 Mitgliedern zusammen

• die Vertreterversammlung
Die große Zahl der Mitglieder legt nahe, neben der Mitgliederversammlung eine Vertreterversammlung als überschaubares und handlungsfähiges Organ in der Satzung zu verankern.
Die Vorsitzende ist Christine Trautwein-Domschat (Bgm.in Schwörstadt), Martin Bühler (Bgm. Hausen) ist stellv. Vorsitzender. Die Vertreterversammlung setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Privatwaldvereinigungen
IG Dinkelberger Wald (Sprecher: Hans Schwald)
PBG Gersbach (Vorsitzender: Wilfried Geiger)

Städte und Gemeinden
Hasel (Bgm. Littwin)
Hausen (Bgm. Philipp Lotter)
Maulburg (Bgm. Jürgen Multner)
Rheinfelden (Bgm. Klaus Eberhardt)
Schopfheim (Bgm. Dirk Harscher)
Schwörstadt (Bgm.in Christine Trautwein-Domschat)

Der Vorstand
Clemens Rüttnauer
Jürgen Multner
Michael Meyer-Heisig
Dr. Michael Meyer-Heisig
Jürgen Multner
Clemens Rüttnauer

Christine Trautwein-Domschat
Christine Trautwein-Domschat

Philipp Lotter
Philipp Lotter
Geschäftsstelle
In der Geschäftsstelle wird das Tagesgeschäft abgewickelt.
Die Geschäftsstelle der FBG Kleines Wiesental befindet sich seit Herbst 2019 in der Hauptstraße 39 in Kandern.
Im September 2021 konnte die beengte Situation im 1. OG beendet und die sanierten Räume im 2. OG, gemeinsam mit der FBG Dreiländereck, bezogen werden.
Nun ist ausreichend Platz vorhanden und das Arbeiten deutlich erleichtert. Im selben historischen Forstamtsgebäude ist die Verwaltung des Forstbezirks untergebracht.

Das Personal der Geschäftsstelle
besteht aus dem Geschäftsführer und einer Mitarbeiterin.
Michael Meyer-Heisig
Chrisanthie Sissakis
Dr. Michael Meyer-Heisig
Chrisanthie Sissakis
Die Zusammenarbeit zwischen den beiden FBGen Dreiländereck und Kleines Wiesental am Standort Kandern ist sehr eng. Seit einigen Jahren besteht bereits eine Kooperationsvereinbarung. Seit November 2021 leitet Michael Meyer-Heisig beide FBGen als Geschäftsführer.
Durch den Abschluss gemeinschaftlicher Holzverkaufsverträge, ein einheitliches Losnummernsystem, das identische Warenwirtschaftsprogramm, denselben Steuerberater usw. sind bereits sehr gute Grundlagen für ein späteres Zusammenführen der beiden FBGen gelegt. Derzeit ist das größte Hindernis auf dem Weg einer Fusion das Fördermittelrecht, da in diesem Fall eine komplette Förderung verloren gehen würde. Es gibt allerdings Signale aus der Forstverwaltung, dass sich im Bereich der Förderung Forstlicher Zusammenschlüsse fördertechnische Änderungen (in diesem Fall: Wegfall der de-minimis-Grenzen) ergeben könnten. Da es sich um EU-Recht handelt, kann die Umsetzung allerdings dauern.
FBG Dreiländereck w. V.
Tel. +49 7621 410 1107
Fax +49 7621 410 91107
FBG Kleines Wiesental w. V.
Fax +49 (0) 7621 410-4398
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